Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für das WTW-Gewinnspiel bei „Weiden träumt“ auf https://www.facebook.com/freizeitzentrum.weiden/

1. VERANSTALTER, TEILNAHMEBERECHTIGUNG

1.1. Das Kommunalunternehmen Stadtwerke Weiden i.d.OPf., Anstalt des öffentlichen Rechts, Gaswerkstr. 20, 92637 Weiden i.d.OPf. (im Folgenden als „Veranstalter“ bezeichnet) ist Veranstalter des Gewinnspiels und somit ausschließlich für dessen Durchführung verantwortlich.

1.2. Teilnahmeberechtigt sind alle, die am 26. Juli 2019 bei der Veranstaltung „Weiden träumt“ ein Foto zusammen mit den Stelzenläufern der Stadtwerke Weiden oder in der Fotobox am Stand der Stadtwerke Weiden und der Weidener Thermenwelt aufgenommen haben. Mitarbeiter des Veranstalters und verbundener Unternehmen, sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenso vom Gewinnspiel ausgeschlossen sind Mitarbeiter und Angehörige der Unternehmen, die mit der Durchführung dieses Gewinnspieles befasst sind.

1.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Nutzer, die falsche Angaben gemacht haben, gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen haben, Manipulationen vornehmen oder vornehmen lassen, vom Gewinnspiel auszuschließen.

 

2. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AM GEWINNSPIEL

2.1. Teilnahmeberechtigt sind alle Nutzer, die bei Beginn des Gewinnspiels mindestens 16 Jahre alt sind. Die Teilnahme erfolgt über https://www.facebook.com/freizeitzentrum.weiden/.

2.2. Die Teilnahme ist unentgeltlich und nicht an den Erwerb von Waren gebunden.

2.3. Um teilnehmen zu können, muss der Nutzer ein Foto von sich mit den Stelzenläufern der Stadtwerke Weiden oder in der Fotobox am Stand der Stadtwerke Weiden und der Weidener Thermenwelt bei „Weiden träumt“ aufnehmen und dieses auf https://www.facebook.com/freizeitzentrum.weiden/ veröffentlichen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte zu posten. Bei Verstößen werden die Bilder vom Veranstalter von der Facebook-Seite entfernt. Um den Gewinn an die jeweiligen Gewinner übergeben zu können, müssen die Gewinner bei der direkten Kontaktaufnahme über Facebook folgende korrekte Angaben machen bzw. bestätigen:

  • Angabe von Vor- und Nachname

2.4. Mit der Veröffentlichung stimmt der Teilnehmer zu, dass sein Bild/seine Bilder aus dem Gewinnspiel vom Veranstalter gespeichert, genutzt und in den Medien des Veranstalters (Website, Facebook, etc.) erneut veröffentlicht werden darf/dürfen. 

2.5. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten sind die Teilnehmer verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Übertragung der Teilnehmerfotos.

2.6. Der Veranstalter veröffentlicht zusätzlich nach Beendigung des Gewinnspieles die Namen der Facebook-Accounts der Gewinner und die Gewinner-Fotos. Die Gewinner sind damit einverstanden, dass ihre Namen im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel auf https://www.facebook.com/freizeitzentrum.weiden/ veröffentlicht werden. Eine Löschung erfolgt nach den Datenschutzrichtlinien von Facebook: https://www.facebook.com/privacy/explanation.

 

3. DAUER DES GEWINNSPIELS

Das WTW-Gewinnspiel bei „Weiden träumt“ beginnt am 26.07.2019 um 17:00 Uhr MEZ und endet am 31.07.2019 um 12:00 Uhr MEZ. Innerhalb dieses Zeitraums besteht die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.

 

4. GEWINNE, ERMITTLUNG UND BENACHRICHTIGUNG ÜBER DEN GEWINN UND EINLÖSUNG

4.1. Der Veranstalter verlost bei diesem Gewinnspiel die folgenden Gewinne:

  • 1. Preis: WTW-Vorteilskarte Silber im Wert von 100 Euro

  • 2. Preis: 2 Tageseintrittskarten für die WTW inkl. Sauna

  • 3. Preis: 2 Tageseintrittskarten für die WTW ohne Sauna

  • 4. bis 18. Preis: je ein Badetuch 

 4.2. Der Gewinn ist nicht austauschbar. Die Barauszahlung des Gewinnwertes ist ausgeschlossen.

4.3. Die Gewinnermittlung erfolgt so:
Die Ermittlung der Gewinner der ersten drei Preise erfolgt nach Ende des Gewinnspiels auf der Anzahl an Likes für die auf https://www.facebook.com/freizeitzentrum.weiden/veröffentlichten Fotos. Das Foto mit den meisten Likes gewinnt den 1. Preis usw. Die Gewinner der Preise 4 bis 18 werden im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter den restlichen Teilnehmern ermittelt.

4.4. Die Gewinner werden bis zum 15.08.2019 per Direktnachricht auf Facebook benachrichtigt. 

4.5. Sind die Gewinner per Direktnachricht auf Facebook nicht erreichbar oder melden sich nicht rechtzeitig innerhalb 72 Stunden zurück, so wird an ihrer Stelle ein oder mehrere neue(r) Gewinner aus den verbleibenden Teilnehmern ausgelost. Mit Ziehung eines oder meherer neuen/r Gewinner(s) verfällt der Anspruch des/r vorhergehenden Gewinner(s) auf den Gewinn.

4.6. Die Gewinne müssen von den Gewinnern in der Weidener Thermenwelt, Raiffeisenstraße 7, 92637 Weiden abgeholt werden. Bei der Abholung muss das Gewinnerfoto ausgedruckt an der Kasse vorgelegt werden und der Gewinner muss sich ausweisen. 

 

5. HAFTUNG

Schadenersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf; sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Werden Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, einfach fahrlässig verletzt, haftet der Anbieter für die verursachten Schäden nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Einschränkungen der vorstehenden zwei Absätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

Schadenersatz bei verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung ist ausgeschlossen, soweit bei dem Veranstalter weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Im Fall einer Haftung haftet der Veranstalter in diesem Fall nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

6.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung abzubrechen, insbesondere wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen seine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.

6.2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6.3. Die Durchführung des Gewinnspiels, das Rechtsverhältnis zwischen Veranstalter und Teilnehmer, sowie diese Teilnahmeregeln einschließlich ihrer Auslegung unterstehen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss aller Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen.

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